Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Reichsgraf von Kesselstatt GmbH ist bemüht, 
die Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
 Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die 
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die 
harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen 
Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.kesselstatt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.


Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen
 Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente
 ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch 
über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen. Bedienelemente
 sind konsistent in der Darstellung und durch Größe und Beschriftung 
einfach zu bedienen. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch 
Tastatur bedienbar. Dennoch können an einzelnen Stellen noch 
Barrieren bestehen. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines 
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit 
orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility 
Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und 
AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine 
Verbesserung ist fortlaufend geplant.

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis 
    nicht vollständig den Anforderungen der BITV-RP entspricht (WCAG 1.4.3 –
     Kontrast Minimum).
  • Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.
  • Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Download-Dateien werden teilweise in proprietären Formaten (z. B. 
    Word, Excel) angeboten, da eine alternative Bereitstellung nicht immer 
    möglich ist.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften

  • Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.

c) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eingebettete Videos, die auf der Plattform YouTube veröffentlicht 
    wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – 
    Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche 
    Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
  • Der Aufwand, sämtliche eingebundene Dokumente aus unterschiedlichen 
    Quellen barrierefrei zu überarbeiten, steht derzeit in keinem Verhältnis
     zum voraussichtlichen Nutzen für die Nutzerinnen und Nutzer.
  • Die vollständige Umstellung aller bestehenden PDF-Dokumente auf 
    barrierefreie Versionen wäre momentan mit unverhältnismäßigem Aufwand 
    verbunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt.

Sie beruht auf einer Kombination aus manueller Prüfung und automatisierten Tests, bei der folgende Prinzipien überprüft wurden:

  • Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
  • Prinzip 2: Bedienbarkeit
  • Prinzip 3: Verständlichkeit
  • Prinzip 4: Robustheit

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten 
Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende 
Mitteilung.

Barriere melden: info@kesselstatt.de

Ansprechperson: Dr. Karsten Weyand

Durchsetzungsverfahren

Zentrale Zuständigkeit der Marktüberwachung

Ab dem 28. Juni 2025 
nimmt die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
 mit Sitz in Magdeburg ihre Tätigkeit auf. Sie wird künftig als zentrale
 Stelle für alle Bundesländer agieren und ist zuständig für die 
Überwachung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen
 sowie für die Durchsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben 
gegenüber Wirtschaftsakteuren. Ziel ist eine bundesweit einheitliche 
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen und eine effiziente 
Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft.KontaktMarktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-AnhaltPostfach 39 11 55, 39135 MagdeburgTelefon: 0391 567 4530E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de